COVID-19 Impfzertifikat

Fragen und Antworten zu der Ausstellung des Impfzertifikats

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Mit dem Zertifikat wird ein QR-Code erzeugt. Diesen kann der Bürger mit dem Handy abfotografieren und in einer App speichern. Er erhält den Barcode auch als Papierausdruck, um diesen als Ausweis zu verwenden oder um ihn später einzuscannen. Dafür muss der Nutzer die Corona-Warn-App oder die CovPass-App haben. Beide können von nun an kostenlos aus den App-Stores geladen werden.

 

Was macht man mit dem digitalen Pass?

Damit kann man bei Reisen, beim Besuch von Veranstaltungen, Restaurants oder Geschäften nachweisen, dass man vollständig geimpft ist. Das ist zum Beispiel nötig, falls die Inzidenzen hochgehen und Beschränkungen greifen. Die Unternehmen oder Behörden haben eine zweite App (CovPass-Check): Damit können sie den Impfstatus ähnlich wie den Barcode eines Bahntickets scannen. Veranstalter, Händler oder Gastronomen können sich diese App herunterladen.

Der QR-Code kann mehrfach gescannt werden, falls man zum Beispiel die App neu laden muss.

 

Wo und ab wann erhalten Sie Ihr Impfzertifikat bei uns? Brauche ich einen Termin?

Das Impfzertifikat erhalten Sie ab dem 14.06.2021 in unseren Apotheken. Kommen Sie einfach vorbei, Sie brauchen bei uns keinen Termin.

 

Wie werden die Impfzertifikate ausgestellt?

Es kann entweder ein QR-Code angezeigt werden, der direkt mit dem Smartphone und der zugehörigen App eingescannt wird, oder es wird ein PDF erstellt werden.

 

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

Der Impfnachweis, sowie ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis; Reisepass).

 

Ist die Ausstellung des Zertifikates nur bei Vorlage eines gelben Impfausweises möglich?

Nicht alle Bürger haben die Impfung im gelben Impfausweis bestätigt bekommen. Auch mit einem Schreiben aus dem Impfzentrum oder aus der Praxis kann ein Zertifikat erstellt werden.

 

Mit welchen Kosten ist die Ausstellung verbunden?

Dem Kunden entstehen hierfür keine Kosten.

 

Muss die Zweitimpfung zwei Wochen her sein und kann die 1. Impfung digital eingepflegt werden, bevor die 2. erfolgt ist?

Es können sämtliche Impfungen einzeln eingetragen werden. Auch schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist ist die Ausstellung eines Zertifikats daher möglich. Aus dem QR Code soll ersichtlich sein, wann die Zweitimpfung erfolgt ist.

 

Ich wurde in einem Impfzentrum geimpft, oder ich habe mein Zertifikat verloren. Was nun?

Auch Patienten, die in einem Impfzentrum geimpft wurden, können das Zertifikat nachträglich in der Apotheke erhalten. Ebenso darf das Zertifikat auch für Personen, die Ihr Zertifikat verloren haben, erneut ausgestellt werden.

 

Was ist mit Genesenen?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir bei einem „Genesenenstatus“ noch kein Zertifikat erstellen.

Was passiert mit den Daten des Kunden nach der Ausstellung des Zertifikats?

Die Daten werden automatisch nach Erstellung im Portal DSGVO konform gelöscht.

 

Was ist, wenn der Kunde eine Mischimpfung habe?

Das spielt keine Rolle. Der Pass dokumentiert den vollen Impfschutz, egal wie er entstanden ist.

 

Was ist, wenn ich mit Sputnik geimpft wurde?

Zunächst werden im digitalen Pass nur Impfstoffe berücksichtigt, die in der EU zugelassen sind. Das sind derzeit Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson.

 

Wo werden die Pässe der Kinder gespeichert?

Bei den Eltern. „Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden“, so das Ministerium.

 

Muss man einen digitalen Impfpass haben?

Nein. Er ist ein Angebot. Das gelbe Impfheft oder der weiße Impfausweis bleiben weiter gültig.

Es ist aber sinnvoll zumindest den Ausdruck zu erstellen, weil so das Originaldokument (der Impfpass) zu Hause bleiben kann.

 

(Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 13.06.2021)